Immobilienbewertung und Grundstückswertermittlung
„Die Grundstücks- und Immobilienbewertung (auch veraltet Güterabschätzung) ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnisse einen Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilie) zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.
Die rechtliche Grundlage für eine Immobilienbewertung ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) niedergeschrieben. Bei Wertermittlungen ist die Wertermittlungsrichtlinie (WertR) zu berücksichtigen.
Das „Maklerverfahren“ ist eine einfache Methode zur groben Wertschätzung einer Immobilie.
Es gibt im Rahmen der Wertermittlungsverordnung (WertV) drei Verfahren zur Wertermittlung:
1. Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren sind Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die aufgrund ihrer Werthaltigkeit mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (sogenannte Vergleichsgrundstücke). Geeignet ist dieses Verfahren vor allem bei der Bewertung unbebauter Grundstücke sowie von Eigentumswohnungen. Voraussetzung ist, dass eine genügend große Anzahl von Vergleichsobjekten vorhanden ist.
2. Ertragswertverfahren
Bei Anwendung des Ertragswertverfahrens ist der Wert der Gebäude getrennt vom Bodenwert auf der Grundlage des Ertrages zu ermitteln. Der Bodenwert wird in der Regel über das Vergleichswertverfahren ermittelt. Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere dann zum Zug, wenn die Ertragserzielung das entscheidende Kriterium für das Immobilieninvestment ist, bzw. wenn die Immobilienform üblicherweise am Markt vermietet wird.
3. Sachwertverfahren
Bei Anwendung des Sachwertverfahrens ist der Wert der baulichen Anlage, wie Gebäude, Außenanlagen und besondere Betriebseinrichtungen und der Wert der sonstigen Anlagen, getrennt vom Bodenwert nach den Normalherstellungskosten zu ermitteln. Der Bodenwert ist nach dem Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Das Sachwertverfahren wird vor allem bei eigengenutzten Immobilien angewendet, wie etwa bei Einfamilienhäusern.”
(Wikipedia, Auszug)
Die Wertermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks wird von einem Gutachter durch ein Wertgutachten dokumentiert. Immobilienwertgutachten werden benötigt, wenn beispielsweise ein Haus, ein Betriebsgrundstück, eine Eigentumswohnung oder eine beliebige andere Immobilie gekauft oder verkauft wird.
Der Verkehrswert einer Immobilie wird z. B. zur Steuerberechnung (Grundsteuer, Grunderwerbssteuer …) vom Finanzamt verwendet und herangezogen. Eine Immobilie wird nach den Vorgaben der ImmoWertV, der Immobilienwertverordnung, mit unterschiedlichen Verfahren durch einen Sachverständigen ermittelt.
Bei dem Verkauf einer Immobilie ist die Notwendigkeit eines Energieausweises zu berücksichtigen. Der Energieausweis unterteilt sich in den bedarfsorientierten und verbrauchsorientierten Energieausweis. Einen bedarfsorientierten Energieausweis kann ich für Sie erstellen.
Die Wertermittlung einer Immobilie oder eines Baugrundstücks durch einen Gutachter wird mit einem Wertgutachten dokumentiert. Immobilienwertgutachten werden benötigt wenn Sie beispielsweise ein Haus, eine Ferienwohnung, eine Eigentumswohnung oder eine beliebige andere Immobilie kaufen oder verkaufen möchten.