Elementarschäden und Versicherungsschäden
Durch elementare Ereignisse (z.B. Blitzeinschlag, Sturm, Brand- und Löschwasserschaden, Niederschlag usw.) können an Gebäuden und Bauwerken Bauschäden und somit Versicherungsschäden entstehen.
Diese Bauschäden und/oder Versicherungsschäden sollten von einem neutralen Bausachverständigen und Baugutachter begutachtet und berechnet werden.
Im Rahmen einer bautechnischen Begutachtung durch einen Bausachverständigen und Baugutachter sollten auch alle Nebenleistungen und/oder Folgeschäden berechnet und/oder benannt werden.
Oftmals entstehen durch verschiedene Sichtweisen und/oder Begutachtungen der entstandenen Bauschäden erhebliche Differenzen bei der Feststellung der Bauschadenssummen.
Eine bautechnische Begutachtung mit der Kostenermittlung der Bauschäden sollte von fachlich qualifizierten und neutralen Personen durchgeführt werden.