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Baugutachter Berlin
TÜV Rheinland zertifiziert
Durch den Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V. geprüfter Sachverständiger

Bausachverständiger Sven Müller Bautechniker (FS) Hochbau, Sachverständiger PersCert TÜV: 43018 Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzschäden in Innenräumen (TÜV) Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V. (BDSH) geprüfter Sachverständiger. Von der Akademie des Handwerks "Schloss Raesfeld" geprüfter Sachverständiger (staatlich anerkannt)

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Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V.
TÜV Rheinland

Energieausweis Ausstellung

EnergieausweisDer Energieausweis ist seit 2008 gesetzlich vorgeschrieben und informiert den Besitzer und auch den Benutzer einer Immobilie objektiv über den Energiebedarf. Der Energieausweis (früher
auch als Energiepass bezeichnet) ermöglicht es, Immobilien hinsichtlich Ihrers Energieverbrauches nach einheitlichen Maßstäben zu vergleichen.

Die Kosten für Heizung und Warmwasser stellen mit ca. 30% des Gesamtenergiebedarfes einer Immobilie den größten Anteil an den Betriebskosten dar. Für den Verbraucher gab es vor der Einführung des Energieauswises keine Möglichkeit nach denen er die auf Ihn zukommenden Energiekosten berechnen oder abschätzen konnte. Mit Hilfe des Energieausweises ist es auf einfache Art möglich den Energiebedarf zu bewerten. Selbstverständlich macht es trotzdem immer noch Sinn, sich über den Energieverbrauch im Hinblick auf steigende Energiekosten und eine nachhaltige Bewirtschaftung einer Immobilie Gedanken zu machen.  Ich informiere Sie über mögliche Energieeinsparpotentiale. Als Energieberater schlage ich Ihnen mögliche Einsparpotentiale wie Dämmmaßnahmen, Fensterkonstruktionen, energiesparende Heizungsanlagen usw. vor und kann aufgrund von Erfahrungswerten die voraussichtliche Amortisation berechnen.
Für die zur Energieeinsparung notwendigen Investitionen sieht die Bundesregierung verschieden Förderprogramme und Investitionsanreize vor. 
 

Energieausweis Aussteller Berlin

Energieberatung: Zuschuss und Kosten
Die staatliche Zuwendung wird eine Energieberatung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antrag- stellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 175 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 250 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Der Antrag wird vom Energieberater gestellt.

Der Beratungsempfänger erhält eine um den Zuschussbetrag verminderte Rechnung für die Energieberatung/Energieausweis.
Die Differenz zwischen Beratungshonorar und Zuschuss sowie die anfallende Mehrwertsteuer muss der Beratungsempfänger als Eigenanteil tragen. Falls höhere Ausgaben entstehen, erhöht sich der Eigenanteil
 

Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien / Feuchteschäden in Innenräumen (TÜV) / Holzschädlinge, Hausschwamm- und Schimmelpilzschäden / Erkennung und Bewertung von Bauschäden / Kaufberatung / Baubegleitende Qualitätsüberwachung / Mietflächenermittlung nach DIN 277 / Bauabnahmen / Bauüberwachung / Luftkeimmessung / Energieausweiserstellung / Endoskopie / Beweissicherung Thermografie (Wärmebildaufnahmen) / Freimessung

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