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Baugutachter Berlin
TÜV Rheinland zertifiziert
Durch den Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V. geprüfter Sachverständiger

Bausachverständiger Sven Müller Bautechniker (FS) Hochbau, Sachverständiger PersCert TÜV: 43018 Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzschäden in Innenräumen (TÜV) Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V. (BDSH) geprüfter Sachverständiger. Von der Akademie des Handwerks "Schloss Raesfeld" geprüfter Sachverständiger (staatlich anerkannt)

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Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V.
TÜV Rheinland

Bodenbewertung und Bodengutachten

Ein Bodengutachten wird immer dann benötigt, wenn ein Gebäude errichtet wird. Es gibt die notwendige Auskunft über die Tragfähigkeit des Untergrundes. Anhand eines Boden- bzw. Baugrundgutachtens wird durch den Gutachter / Statiker die benötigte Gründung des Hauses ausgelegt. Eine richtig bemessene Gründung gibt Sicherheit darüber, dass später keine Schäden, wie Setzrisse, Absackungen oder Wasserschäden auftreten. Das Schadenrisiko wird also vermindert! Die Investition in ein Bodengutachten rentiert sich schnell, da eine spätere Beseitigung von Schäden in Folge fehlerhafter oder mangelhafter Gründung in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist, als so ein Gutachten gekostet hat. Durch das Gutachten wissen Sie vorher, ob Bodenverbesserungen z.B. Bodenverfestigungen und Komprimierungen, Entwässerungen, Grundwasserabsenkungen (Absenkung des Grunwasserspiegels) usw. vorgenommen werden müssen. Diese Arbeiten sind während oder nach der Bauphase gar nicht mehr oder nur mit erheblichen Mehrkosten und Arbeitsaufwand zu bewältigen!

Baugrundgutachten

Bei nicht oder falsch berechneter Bodenstatik kann es durch Überlastung des Bodens zum Grundbruch kommen. Hierbei wird durch einer seitlichen Verdrängung des Bodens die Tragfähigkeit soweit eingeschränkt, dass das Gebäude "absackt". Dies führt meist zu einer umfangreichen Schädigung der Bausubstanz, aus denen sich Setzrisse bzw. Setzungsrisse bilden.

Sie können ein Grundbruchrisiko oder Setzrisse vermeiden, indem Sie bereits in der Planungsphase die Beurteilung des Baugrundes einem Sachverständigen überlassen, der dann auch für Schäden infolge der Baugrundbeschaffenheit haftet. Ohne Baugrundgutachten bzw. Bodenuntersuchung liegt das Haftungsrisiko im Schadensfall beim Bauherrn.

Wasserbelastung im Boden / Baugrund
Das Bodengutachten enthält auch Angaben über die Wasserbelastung im Baugrund und die zu wählende Bauwerksabdichtung nach DIN 18195. Die Wasserbelastung ist abhängig vom Baugrund. Man unterscheidet in:
- Lastfall Bodenfeuchte nach DIN 18195-4
- Lastfall von außen drückendes Wasser nach DIN 18195-6

In der Regel werden bei einem Bodengutachten Bohrungen auf dem Baugrundstück vorgenommen. Anzahl und Tiefe der Bohrungen sind abhängig vom Bebauungsplan. Je schwerer und größer ein Bau ist, desto wichtiger und umfangreicher ist die Gründung (Fundament) und das damit verbundene Bodengutachten.

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