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Baugutachter Berlin
TÜV Rheinland zertifiziert
Durch den Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V. geprüfter Sachverständiger

Bausachverständiger Sven Müller Bautechniker (FS) Hochbau, Sachverständiger PersCert TÜV: 43018 Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzschäden in Innenräumen (TÜV) Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V. (BDSH) geprüfter Sachverständiger. Von der Akademie des Handwerks "Schloss Raesfeld" geprüfter Sachverständiger (staatlich anerkannt)

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Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V.
TÜV Rheinland

Bauleitung - Baubegleitung - Qualitätskontrolle

Wir geben Bauherren die Sicherheit die sie brauchen durch einen Bauleiter und Baubegleiter. Dabei wird unterschieden zwischen der Bauleitung und der Baubegleitung / Qualitätssicherung.

Beratung und Betreuung beim Hausbau

Was ist die HOAI?
Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der “Honorarordnung für Architekten und Ingenieure” in Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten oder Ingenieurs zu.

Was sind die Leistungsphasen 6 bis 9?

6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation

Bauleitung

Bei der Bauleitung werden die Leistungsphasen 6 – 9 der HOAI angesprochen und ausgeführt. Der Bauleiter ist dann direkt mit der Ausführung der Bauleistungen beauftragt und stellt das Bindeglied zwischen den Bauherren und den ausführenden Firmen dar.
Der Bauleiter ist für Fehler in der Bauleitung haftbar.
Die Kosten hierfür richten sich im allgemeinem nach der HOAI.
 

Baubegleitung / Qualitätskontrolle

Die Baubegleitung / Qualitätssicherung umfasst die einzelnen Baukontrollen und ist bautechnisch beratend für den Bauherren da. Der Baubegleiter ist den ausführenden Baufirmen nicht weisungs- berechtigt und kann auch für die Bauausführungen nicht haftbar gemacht werden.
 

Hier ein Beispiel für meine Angebote zur baubegleitenden Qualitätskontrolle:
- festgelegte Anzahl der Besichtigungskontrollen
- Kontrolle welcher Bauteile /Abschnitte?
- Kellergeschoß: Dichtungsebene, Dämmung
- Rohbau, Dämmung, Dampfsperre, Rohinstallation
- Anschluss der Fenster / Außentüren an Wandkonstruktion: Dämmung Winddichtigkeit
- Trockenbau, Fußbodenheizung, Innenputz, Estrich
- Außenfassade: Verblendung, Vollwärmeschutz, Außenputz
- Dokumentation
- Anwesenheit bei Schlussabnahme
- sich aus der Besichtigungskontrolle ergebende Kosten: Schriftverkehr, Portokosten, Telefonate, Fahrtkosten o.ä.

Für den Bauherren ist es wichtig, komplett zuverlässig betreut zu werden. Sehr wichtig ist auch die Betreung nach dem Bauabschluß, die Abwicklung der Restarbeiten und die Mängelbeseitigung. Die Anzahl der Baubegehungen von 8 – 10 Terminen ist daher nebensächlich. Wichtig ist die frühzeitige Überprüfung der Bauunterlagen und die Kontrolle von Anfang an, also bereits bei der Bauplanung.
Negativbeispiel: Einer der von mir betreuten Bauherren hatte der Baufirma im Vorfeld schon alles unterschrieben, was ich bei den Bauausführungen bemängeln musste. Beispielsweise waren die Dachlatten viel zu schwach dimensioniert und ohne erkennbare Grundierung oder Holzschutz versehen.



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